Die Firma trossen gmbh ist Ihr Partner für lagertechnik & transportgeräte.

Die über 40-jährige Erfahrung soll Ihr Vorteil sein.

Verkaufs – und Lieferbedingungen

Allgemeines

Alle Verkäufe erfolgen ausschließlich zu diesen unseren Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Mit Vertragsabschluß erkennt der Käufer unsere Bedingungen für sich als verbindlich an. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen ist auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen ohne Einfluß.

Bestellungen

Eine Bestelltung ist angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist. Für die Richtigkeit der Lieferung aufgrund einer Online-Bestellung übernehmen wir keine Gewähr.

Lieferung – Versand

Liefertermine- und fristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Ereignisse höherer Gewalt, sowie Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine terminmäßige Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Abnehmers vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Geschäfte. Schadensersatz wegen Verzuges oder Nichtleistung sind ausgeschlossen.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen, ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Reklamationen, egal aus welchem Grund, schieben die Zahlungspflicht des Käufers nicht auf. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor, deren Annahme erfolgt von uns nur zahlungshalber. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vor. Gegen unsere Ansprüche ist ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ausgeschlossen.

Reklamationen – Gewährleistung

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang – also auf jeden Fall vor Einbau oder Verarbeitung - zu untersuchen. Hierbei muß unbedingt geprüft werden, ob die gelieferten Teile für das betreffende Produkt, dessen Typ oder Modell, passen. Weiterhin muß festgestellt werden, ob die Teile frei von jeglichen Beschädigungen sind. Beschädigungen sind dem anliefernden Spediteur sofort schriftlich anzuzeigen und auf dem Abliefernachweis detailliert zu quittieren. Reklamationen sind uns am Anliefertag unverzüglich, bei Anlieferung durch einen Nachtversanddienst, bis spätestens 12.00 Uhr zu melden. Bei Samstags- oder Feiertagsanlieferungen am folgenden Werktag. Die Schadensanzeige ist innerhalb 24 Stunden schriftlich zu wiederholen. Darüber hinaus gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, gerechnet ab Datum der Auslieferung an den Käufer. Bei unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder nicht werkstoffgerechter Verarbeitung, entfällt jeder Garantieanspruch. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung der fehlerhaften Teile. Lehnen wir die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ab, oder schlägt diese fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, insbesondere für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Liegt die Ursache des Mangels jedoch nicht in unserem Bereich, sondern in dem des Herstellers/unseres Lieferanten, so besteht unsere Verpflichtung nur, wenn der Hersteller den festgestellten Mangel anerkennt.

Warenrückgabe

Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Bei frachtfreien Rücksendungen, die nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen, berechnen wir für Verwaltungsaufwand und Wiedereinlagerungskosten bis zu 20% des Nettowertes der Ware. Voraussetzung für eine Warenrückgabe ist, dass sich die Ware in einwandfreiem, unbehandelten, verkaufsfähigen Zustand befindet und die Rücksendung nicht später als 8 Tage nach der Lieferung erfolgt. Sonderbestellungen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender und bedingter Ansprüche, gleich welcher Art aus der Geschäftsverbindung, die uns gegenüber dem Käufer zustehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

Sonstige Bestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle evtl. Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit unserer Firma, auch für Scheckproteste, ist Aurich.

Stand : Düsseldorf, Januar 2003


AGBs
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